Die Gesundheitsreform hat für die Krankenhäuser die Option geschaffen,
für bestimmte Teilgebiete ambulante versorgung anbieten zu können. Die Konkretisierung und die Definition der Voraussetzung ist derzeit noch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Arbeit. Die AG-NNP stellt hier in 2 wichtigen Bereichen (Anfallsleiden und neuromuskuläre Erkrankungen) einen der eingeladenen Experten, um die Mitglieder des G-BA zu beraten. Über die weitere Umsetzung besteht derzeit noch keine Klarheit.