Die AG-NNP hat mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) nach der flächendeckenden Einführung der Schwerpunktbezeichnung Neuropädiatrie nach der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WO) eine Vorschlagsliste mit Ziffern zur Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen im Schwerpunkt erarbeitet und diese in die Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingebracht. Die Vorschläge wurden weitgehend angenommen, allerdings sind auch wichtige Leistungen, z.B. der ausführliche Bericht/Neuropädiatrisches Gutachten, nicht aufgenommen worden. V.a. aber ist die Bewertung der neuropädiatrischen Leistungen im EBM, aber noch zusätzlich verschärft durch die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe, unzureichend. Nach wie vor ist eine betriebswirtschaftliche Basis für einen neuropädiatrischen Praxisbetrieb nur durch spezielle Betriebskonstruktionen möglich. Dies ist Gegenstand aktueller Diskussionen, die die AG-NNP mit Unterstützung des BVKJ mit der KBV und dem Bewertungsausschuss führt. Wir werden weiter berichten.